Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen

 

Was geschieht mit unseren erwirtschafteten Erträgen?

15% der erlösten Verkaufspreise treten die Verkäufer an den Verein Markt Rund um's Kind e.V. ab. Sämtliche Erträge werden gespendet (nach dem Abzug unserer Unkosten) an Institutionen und Einrichtungen, die sich um die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien verdient machen.

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Warum stimmt meine Verkäuferabrechnung nicht?

Wir führen unsere Abrechnung nach einem vielfach erprobten und ausgeklügelten Verfahren durch und versuchen mit allen Mitteln für jeden Verkäufer eine korrekte Abrechnung zu erzeugen. Wer als Helfer bei der Abrechnung schon einmal mitgewirkt hat wird dies sicherlich bestätigen. Trotzdem können wir eine in jedem Fall korrekte Abrechnung nicht sicherstellen! Es ist uns beispielsweise unmöglich, folgende immer wieder auftretenden Problemfälle zu erfassen:

  • nicht ordnungsgemäss angebrachte Etiketten werden von Käufern beim Aussuchen der Ware versehentlich abgerissen
  • Preise auf dem Etikett stimmen nicht mit den Preisen auf der Liste des Verkäufers überein
  • Etiketten sind nicht oder nur unzureichend lesbar
  • Etiketten existieren mehrfach
  • Etiketten eines Verkäufers X haben die Verkäufernummer Y (z.B. von einem anderen, früheren Markt)
  • Etiketten werden nicht nach unserer Vorgabe erstellt und dadurch nicht korrekt erfasst. Beispielsweise sind Verkäufernummer und laufende Nummer vertauscht.
  • usw.

Wie man leicht sieht gibt es viele mögliche Fehlerquellen. Sollte Ihre Abrechnung nicht stimmen rufen Sie uns ab montags nach dem Markt unter der hier angegebenen Telefonnummer an.

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Dürfen Schwangere früher einkaufen?

Nein, es sei denn sie beteiligen sich an der Durchführung des Marktes. Wenn Schwangere früher einkaufen wollen, so können sie sich gerne als Helfer beteiligen und so bereits am Morgen vor dem Markt einkaufen, mit vollständigem Warensortiment und ohne das große Käuferaufkommen des eigentlichen Marktes. Für Schwangere gibt es einige Helfertätigkeiten die vorwiegend im Sitzen ausgeführt werden wie beispielsweise bei der Abrechnung oder auch bei der Annahme.

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Was ist eine Großteilnummer?

Spezielle Infos zu Großteilnummern hier.

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Kann jemand für mich zum Helfereinkauf gehen?

Grundsätzlich ja. Mein Vertreter soll sich aber offiziell beim Organisationsteam als Vertreter für mich ausweisen.

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 Muss ich bei der Warenabgabe persönlich anwesend sein?

Grundsätzlich ja, da bei der Warenabgabe die Unterzeichnung der Verträge erfolgt.


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Muss ich bei der Waren- /Geldabholung persönlich anwesend sein?

Für jeden Verkäufer bei der Warenabholung gilt grundsätzlich: Unbedingt den bei der Warenabgabe erhaltenen Abholschein mitbringen!
Eine vertretungsweise Mitnahme von Waren und Geld ist nur durch Vorlage des Abholscheines des vertretenen Verkäufers möglich.


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Wenn ein von mir bestellter Vertreter meinen Helferdienst übernimmt, kann ich dann trotzdem beim Helfereinkauf vor dem Markt einkaufen?

Ja. Der Vertreter sollte sich jedoch beim Organisationsteam offiziell ausweisen.

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Darf ich beim Helfereinkauf mein Kind zum anprobieren mit in die Halle nehmen?

Ja! Es darf jedoch kein weiterer Erwachsener (Partner, Oma, etc.) mitgenommen werden, es sein denn es werden entsprechend weitere Helferdienste übernommen.

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Darf ich beim Helfereinkauf einen weiteren Erwachsenen mit in die Halle nehmen?

Nein! Nur der Helfer selbst oder ein Vertreter darf beim Helfereinkauf anwesend sein. Wenn Sie beim Helfereinkauf zu zweit sein wollen, müssen Sie auch zwei Helferdienste übernehmen.

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